Betriebsarzt Pflicht

Telemedizinische Beratung und digitale Services helfen, der Betriebsarzt-Pflicht nachzukommen

Bild zum Artikel Betriebsarzt-Pflicht erfüllen
Betriebsarzt-Pflicht - Hybrides Betreuungsmodell des Werksarztzentrum Deutschland © Werksarztzentrum Deutschland GmbH
Unternehmen in Deutschland müssen einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin haben. Doch Arbeitsmediziner*innen sind rar und die wenigsten Organisationen können sich eine Festanstellung leisten. Einen Ausweg aus Personalmangel und hohen Kosten können externe Dienstleister bieten. Doch auch hier macht sich der Personalmangel bemerkbar. Das Werksarztzentrum Deutschland hat telemedizinische Beratungen und digitale Services eingeführt, um diese Herausforderungen für Unternehmen nachhaltig zu lösen.

Risikobeurteilung und Prophylaxe

Alle Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, bei Fragen rund um die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit fachkundigen Rat einzuholen. Dafür brauchen Unternehmen Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Diese beraten zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und bewerten Gefahren am Arbeitsplatz. Gesetzliche Grundlage der Betriebsarzt-Pflicht ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert die Anforderungen des ASiG (siehe DGUV-Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)). Sie definiert, wie Unternehmen die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzt*innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit gewährleisten müssen.

Zusätzlich schreiben die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass Mitarbeitende zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen beraten werden müssen. Der Umfang und der Inhalt der betriebsärztlichen Betreuung variieren je nach Branche und Tätigkeit des Unternehmens. Die Vorgaben sehen für die Grund- und betriebsspezifische Betreuung feste Stundenzahlen pro Jahr und Beschäftigten vor. Eine halbe Stunde gilt zum Beispiel für Arbeitsplätze mit einer geringen Gefährdung wie Anstellungen im Dienstleistungssektor oder im Groß- und Einzelhandel. Für gewerbliche Arbeitsplätze ohne besondere Risikofaktoren gilt eine mittlere Gefährdungsstufe.

So sind zum Beispiel in Produktion, Handwerk, Landwirtschaft, Logistik, Zeitarbeit und im Gesundheitssektor anderthalb Stunden Betreuungszeit pro Mitarbeitendem pro Jahr vorgesehen. Bei hoher Gefährdung mit besonderen Risikofaktoren, etwa in der Schwerindustrie, Betonherstellung, Erdölindustrie und auf Großbaustellen, müssen Arbeitgeber*innen den Angestellten zweieinhalb Stunden Einsatzzeit pro Jahr gewährleisten. Grundsätzlich gilt, dass die Einsatzzeiten von Betriebsärzt*innen und Sifas zusammen kalkuliert und berücksichtigt werden. Den Verantwortlichen steht es frei, ob sie eine/n Betriebsärztin/-arzt fest anstellen, ihn freiberuflich beschäftigen oder ob sie auf externe Dienstleister wie das Werksarztzentrum Deutschland zurückgreifen.

Eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt kann seiner Pflicht auch digital nachkommen

Betriebsarzt-Pflicht erfüllen
„Ihr Partner für die Betriebsarzt-Pflicht“ © Werksarztzentrum Deutschland

Was auf dem Papier klar und verlässlich geregelt ist, ist in der Realität ein Problem: Vielen Unternehmen in Deutschland ist es nicht möglich, Betriebsärzt*innen mit festen Sprechzeiten zu beschäftigen. Hintergrund ist ein Mangel an Arbeitsmediziner*innen und auch eine veränderte Arbeitswelt, in welcher nicht mehr zu festen Zeiten an festen Orten alle Mitarbeitenden erreicht werden können. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kam nach Auswertung verschiedener Erhebungen im Mai 2022 zu der Schlussfolgerung, "... dass die arbeitsmedizinische Betreuung in größeren Betrieben überwiegend gewährleistet ist, während Klein- und besonders Kleinstbetriebe (KKU) in der Mehrzahl der Branchen arbeitsmedizinisch unterversorgt sind. Die Daten belegen, dass viele Klein- und Kleinstbetriebe auch keine Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt haben."

Es ist daher dringend notwendig, über ergänzende Betreuungsmodelle als Alternative zur festangestellten Betriebsärztin beziehungsweise Betriebsarzt nachzudenken. Zum einen können weitere Berufsgruppen wie medizinische Fachangestellte einige Aufgaben der Arbeitsmediziner*innen übernehmen. Vor allem aber gilt es, digitale Leistungen wie telemedizinische Beratungen und Online-Services cleverer zu nutzen. Sie sind niedrigschwellig, stehen kurzfristig zur Verfügung und lassen sich effizient managen.

Wird die Betriebsarzt-Pflicht wenigstens teilweise durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt, ersparen sich Arbeitsmediziner*innen lange, unproduktive Fahrzeiten zu Unternehmen und die entsprechenden Reisekosten sinken. Mitarbeitende hingegen erhalten ohne Wartezeit Zugang zur medizinischen Beratung. Durch digitale Services ist außerdem die zentrale Dokumentation aller Beratungen gewährleistet und Unterlagen müssen nicht mehr per Post oder Fax ausgetauscht werden.

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Zeiten von Arbeit 4.0

Betriebsarzt-Pflicht erfüllen
USPs rund um die Betriebsarzt-Pflicht © Werksarztzentrum Deutschland

Anbieter für digitale Lösungen in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist die Werksarztzentrum Deutschland GmbH. Seit der Gründung 1991 verfolgt das Unternehmen aus Recklinghausen innovative Ansätze für Betriebliches Gesundheitsmanagement und entwickelte hierfür ein hybrides Beratungsmodell. Findet die arbeitsmedizinische Betreuung herkömmlicherweise als Vier-Augen-Gespräch mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt vor Ort statt, erweitert das Werksarztzentrum Deutschland diese Leistung um telemedizinische Beratung sowie digitale Services. Es reagiert damit nicht nur auf den oben beschriebenen Personalmangel, sondern auch auf neue Bedingungen einer sich schnell verändernden Arbeitswelt, wie etwa die Tätigkeit im Homeoffice.

Kunden des Werksarztzentrums Deutschland wird ein/e feste/r ärztliche/r Ansprechpartner*in zugeteilt. Sollte die Ärztin oder der Arzt durch Urlaub oder Krankheit nicht verfügbar sein, steht umgehend eine Vertretung zur Verfügung. Das Medical & Safety Service Center (MSSC) ist für Kunden und ihre Mitarbeitenden die erste Anlaufstelle. Egal ob für Terminanfragen, die Zuweisung von Services oder für persönliche Fragen, die Expertenteams sind per Telefon, Mail oder über die Webservices des Werksarztzentrum Deutschlands jederzeit erreichbar.

Die hybriden Lösungen des Werksarztzentrums Deutschland erlauben es den Unternehmen und ihren Mitarbeitenden, sich unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und zu jeder Tageszeit rasch auf neue Anforderungen vorzubereiten. Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Untersuchungen können so innerhalb von 24 Stunden nach Erstkontakt durchgeführt werden. Die entsprechende Bescheinigung liegt unmittelbar nach Abschluss und Befundung vor und der/die Mitarbeitende kann seine neue Tätigkeit oder Aufgabe antreten. Auf diese Weise können Unternehmen ihr Personal immer dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird. Sie erhalten höchstmögliche Flexibilität und können bei Personalausfällen ihre Einsatzplanung kurzfristig anpassen und Produktionsausfälle verhindern. Alle digitalen Services des Werksarztzentrums Deutschland erfüllen dabei die strengen Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die personenbezogenen Daten sind somit bestmöglich geschützt.

Auf Wunsch und bei Bedarf finden arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsbeurteilungen selbstverständlich wie gewohnt vor Ort im Unternehmen statt, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Unternehmen aller Branchen und Größen, vom produzierenden Gewerbe bis hin zum Dienstleistungssektor profitieren bereits vom hybriden Leistungsangebot des Werksarztzentrums Deutschland. Unter anderem betreut die Firma acht der zehn größten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland. Wer die Betriebsarzt-Pflicht wirtschaftlich, rechtssicher und unkompliziert erfüllen möchte, findet hier den richtigen Partner.
Impressum
Werksarztzentrum Deutschland GmbH
Herr Jan Felix Hübner
Blitzkuhlenstr. 173
45659 Recklinghausen
Deutschland
USt-IdNr.: DE 126344586
HRB 2728
T: 0049-2361-302970
@: infoarbeitsmedizin.de