Einbahnstraße PKV?
Mitglieder in der privaten Krankenversicherung gelten allgemein als „Patienten erster Klasse“, die von exklusiven Vorteilen profitieren. Bei Angestellten ist die finanzielle Hürde für diesen Status relativ hoch: Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze, ab der keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht, bei 69.300 Euro. Selbstständige haben mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich die Wahl zwischen GKV und PKV, das Gleiche gilt für Beamte. Auch Personen mit einem eigenen Einkommen von aktuell höchstens 538 Euro pro Monat können sich privat versichern.
Was einst verlockend schien, kann später für Reue sorgen – zum Beispiel dann, wenn sich herausstellt, dass erhoffte Vorteile in Wirklichkeit gar nicht bestehen. So besteht die Möglichkeit der freien Arztwahl nur bedingt, da Versicherte je nach Tarif verpflichtet sein können, vor der Konsultation eines Spezialisten einen Primärarzt aufzusuchen. Auch der Rechnungsbetrag wird nicht immer in voller Höhe übernommen: Bestimmte Tarife sind auf den 2,3-fachen Gebührensatz begrenzt, Ärzte können aber einen Multiplikator von 3,5 oder noch deutlich mehr ansetzen.
Besonders bitter ist die Situation für Selbstständige mit niedrigem Einkommen, die sich in jüngeren Jahren für die private Krankenversicherung entschieden haben, da sie auf diese Weise in den Genuss niedrigerer Beiträge als in der gesetzlichen kamen. Seit 2019 liegt dort die Mindestbemessungsgrundlage (das heißt das fiktive Mindesteinkommen) nur noch bei 1.178,33 Euro pro Monat, während es zuvor fast das Doppelte war. Ein Wechsel in die GKV wurde privat versicherten Selbstständigen jedoch nicht ermöglicht, sodass sie von den günstigeren Rahmenbedingungen nicht profitieren konnten und nach wie vor unverhältnismäßig viel zahlen.
Generell wird der Verbleib in der PKV mit zunehmendem Alter zur Belastung. Neben komplexen Tarifstrukturen stellen vor allem Beitragssteigerungen ein Ärgernis dar. Viele befürchten, die Beiträge in Zukunft nicht mehr aufbringen zu können.
Zum Thema
Es gibt immer einen Weg!
Vielfach wird davon ausgegangen, ein Wechsel sei für Angestellte nur dann möglich, wenn ihr Bruttoeinkommen so stark sinkt, dass sie in der GKV versicherungspflichtig werden, und Selbstständige müssten eine Festanstellung aufnehmen. Nach dem 55. Geburtstag besteht angeblich keine Chance mehr. Dies ist jedoch nicht richtig: Die Sozialgesetzbücher (SG) IV, V und X sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liefern die rechtliche Grundlage für eine Beendigung der Mitgliedschaft in der PKV. Eine Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung zeigt Möglichkeiten für Wechselwillige auf.
Erforderlich ist ein Bescheid der Krankenkasse, der einem Verwaltungsakt im Sinne von Paragraf 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) entspricht, also eine Maßnahme darstellt, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Einige derzeit privat Versicherte scheuen davor zurück, in die GKV zu wechseln, da sie befürchten, weniger Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dieser Nachteil muss aber nicht zwangsläufig eintreten. Versicherte können ihre PKV in eine preisgünstige Zusatzversicherung beispielsweise für Zahnersatz, ambulante oder stationäre Behandlungen umwandeln. Ein Versuch lohnt sich also.
Raus aus der PKV: positive Erfahrungen mit Unterstützung von Experten
Beim Portal „Raus aus der PKV“, einem Angebot der veron Versicherungsmakler GmbH aus Nürnberg, ist der Name Programm. Das Unternehmen hat sich auf die Vermittlung zum Thema Krankenkassenwechsel spezialisiert und bereits vielen zuvor privat versicherten Kunden die Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht – auch „schwierigen Fällen“ über 55 und sogar Rentnern. Die hohe Erfolgsquote von fast 99 Prozent ist durch das optimale Zusammenspiel von Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zu erklären.
Die Prüfung der individuellen Chancen erfolgt kostenfrei nach Ausfüllen eines kurzen Formulars auf der Homepage. Ein Honorar wird nur bei Erfolg fällig, sodass der Kunde kein Risiko eingeht. Das Honorar ist mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten in Raten zahlbar. Die durchschnittliche Amortisationsdauer liegt zwischen sechs und zwölf Monaten; danach kann der Kunde lebenslang viel Geld sparen. Die Bewertung mit 4,9 von 5 Sternen und die vielen begeisterten Rezensionen von Kunden auf Trustsiegel.de sprechen für sich.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung, die den Verdacht haben, dass ihre Beiträge zu Unrecht erhöht wurden, können als weiteren Service das Portal „Beitragsexplosion“ nutzen. Da laut Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für Anpassungen häufig nicht erfüllt sind – beispielsweise fehlt eine ausreichende Begründung –, besteht die Möglichkeit von hohen Rückzahlungen.

