Ist der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung erforderlich?
Mit dem Begriff Zahngesundheit verbinden viele Menschen Lebensqualität sowie ein weißes und strahlendes Lächeln. Damit sind Zähne mehr als nur ein gesundheitlicher Faktor. Sie stehen für Schönheit und Wohlbefinden. Doch um gesunde und weiße Zähne erhalten zu können, bedarf es nicht nur einer konsequenten Pflege und angepasster Ernährung. Regelmäßige Maßnahmen zur Prophylaxe werden empfohlen und nicht selten sind auch Maßnahmen zum Zahnerhalt bereits geschädigter Zähne erforderlich. Diese können für gesetzlich Versicherte allerdings richtig teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, übernimmt nicht alle Kosten. In vielen Fällen ist nur eine Beteiligung im Rahmen der Regelversorgung vorgesehen oder die Kostenübernahme wird ganz abgewiesen.
Sind beispielsweise Kronen oder Brücken erforderlich, beteiligt sich die GKV nur mit einem Festzuschuss. Dieser liegt in der Regel bei 60 Prozent der geplanten Regelversorgung mit einer Standardlösung. Um den Zuschuss zu erhalten, ist es jedoch Voraussetzung, dass die Leistung medizinisch erforderlich ist. Höherwertige Materialien oder Lösungen bei Zahnersatz, die ästhetisch ansprechender sind, werden meist nicht übernommen. Ebenso sind modernste Behandlungsmethoden, die mit einem höheren Kostenfaktor verbunden sind, nicht Bestandteil der Versicherungsleistungen der GKV.
Von einer teilweisen oder vollständigen Eigenleistung der Patientin oder des Patienten muss unter anderem bei folgenden Maßnahmen ausgegangen werden:
• Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate
• hochwertige und ästhetische Füllungen
• Prophylaxe wie regelmäßige Zahnreinigungen
• kieferorthopädische Behandlungen
• ästhetische Eingriffe wie Bleaching
Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung schützt Versicherte vor unerwarteten Zusatzkosten beim Besuch in der Zahnarztpraxis. Das kann sich in vielen Fällen als entscheidend für Zahngesundheit und Zahnerhalt erweisen. Denn wer die Kosten für eine kostspielige Behandlung nicht selbst oder nur schwer aufbringen kann, ist versucht, auf Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen zu verzichten oder diese aufzuschieben.
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Zahnzusatzversicherung: Kosten vergleichen
Je nach Tarif ist es möglich, die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, mit einer privaten Zahnzusatzversicherung bis zu 100 Prozent abzudecken. Viele Versicherte sind sich der Relevanz einer privaten Zusatzversicherung bewusst: Rund 18 Millionen der insgesamt 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten verfügen derzeit über eine private Zahnzusatzversicherung. In vielen Fällen ist diese bereits für weniger als 10 Euro pro Monat erhältlich. Das ist insbesondere dann möglich, wenn die Wahl auf einen Basistarif fällt. Wer sich hingegen für die volle Kostenübernahme entscheidet, kommt oftmals schon mit rund 20 Euro Beitrag im Monat aus. Häufig bieten die Versicherer die Tarife gestaffelt nach der Höhe der Erstattung an.
Die Versicherung lässt sich in vielen Fällen direkt online mit wenigen Mausklicks abschließen. Damit wird die Wahl mitunter etwas voreilig getroffen: Meist vergleichen Interessierte ausschließlich die Kosten einer Zahnzusatzversicherung. Die Leistungen werden häufig außer Acht gelassen. Doch nicht jede Zusatzversicherung kommt in unbegrenztem Umfang für jede Leistung auf.
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten deshalb nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen detailliert geprüft werden. Der persönliche Bedarf sollte bei der Prüfung im Vordergrund stehen. Wer beispielsweise den Vertrag online abschließen, aber gleichzeitig einen Berater vor Ort zur Seite haben möchte, muss genauer hinschauen. Viele Versicherer bieten diese Möglichkeit mittlerweile nicht mehr oder kaum noch an. Guido Merz ist Vertriebsexperte bei der Union Krankenversicherung, kurz UKV, und rät Versicherten: "Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte einen Versicherer wählen, der wie die UKV neben dem Onlinevertrieb auch ein umfassendes Beratungsnetz für die Versicherten vor Ort anbietet."
Gestaffelte Tarife für jeden Anspruch
Hinter der UKV steht die Union Krankenversicherung AG als Krankenversicherer der Sparkassen-Finanzgruppe. Grit Läuter-Lüttig ist Leiterin der Produktentwicklung des Versicherers, kennt die unterschiedlichen Angebote und Tarife und betont: "Eine gute Zahnzusatzversicherung trägt auch die Kosten für regelmäßige Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, im Idealfall in voller Höhe und unbegrenzt. Auch geänderte Kundenbedürfnisse wie Zahnkosmetik oder Schmerzausschaltung durch Akupunktur oder Hypnose werden berücksichtigt und je nach Tarif erstattet."
Die UKV bietet mit ihrer Produktlinie ZahnPRIVAT gestaffelte Tarife an: So können Versicherte wählen, ob eine preisbewusste Basisabsicherung mit einer Erstattungsleistung von 75 Prozent, eine Absicherung mit 90 Prozent Kostenübernahme oder der 100-Prozent-Sorglos-Tarif am besten zu ihren Bedürfnissen und dem verfügbaren Budget für den monatlichen Beitrag passt. Während der 100-Prozent-Tarif eine vollständige Erstattung beinhaltet, müssen Versicherte in Tarifen mit niedrigeren Erstattungssätzen Leistungsbegrenzungen einplanen, beispielsweise wenn es um Rechnungen für Prophylaxe-Maßnahmen geht.

